Facebook Tagesrätsel

Welche Aussagen aufgrund der EU-Hygienevorschriften treffen für die Jäger zu, wenn sie Wild an Dritte abgeben?

A: Jäger dürfen Schalenwild nur noch aufbrechen und versorgen, wenn sie „kundige Person“ sind 

B: Wild darf nur an Wildbearbeitungsbetriebe abgegeben werden, wenn vorher eine amtliche Fleischuntersuchung stattgefunden hat

C: Jäger sind in dem Fall als „Lebensmittelunternehmer“ tätig und haben entsprechend der Auflagen eine Aufzeichnungspflicht

 

Die Antwort C ist richtig!

Die EU-Hygienevorschrift ist eine Rechtsvorschrift und maßgeblich für die Abgabe von Wild. Es muss ein Nachweis der Rückverfolgbarkeit geführt werden. Ob nun ein ganzes Stück oder, wie in diesem Fall, nur der Rehrücken.

https://www.jagdverband.de/rund-um-die-jagd/wildbret-hygiene-und-vermarktung

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