Facebook Tagesrätsel
Zur Wildschadensverhütung darf der Eigentümer eines Golfplatzes…?
A: Eigenständig einen Elektrozaun errichten
B: Fallen auf seinem Grundstück aufstellen
C: Schadwild notfalls erlegen
Auflösung anzeigen:
Zur Schadensabwehr darf der Eigentümer, wie in diesem Fall einer Golfplatzanlage, das Grundstück mit einem Elektrozaun schützen, um Schadwild abzuhalten.
Ohne Genehmigung und den gesetzlichen Vorgaben ist das Fallenstellen (Beispiel Kaninchen) nicht erlaubt.
Auch das Erlegen von Schadwild ist nicht zulässig. Es bleibt also nur Antwort A als richtige Auswahl!
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