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Zur Wildschadensverhütung darf der Eigentümer eines Golfplatzes…?

A: Eigenständig einen Elektrozaun errichten

B: Fallen auf seinem Grundstück aufstellen

C: Schadwild notfalls erlegen

Zur Schadensabwehr darf der Eigentümer, wie in diesem Fall einer Golfplatzanlage, das Grundstück mit einem Elektrozaun schützen, um Schadwild abzuhalten.

Ohne Genehmigung und den gesetzlichen Vorgaben ist das Fallenstellen (Beispiel Kaninchen) nicht erlaubt.

Auch das Erlegen von Schadwild ist nicht zulässig. Es bleibt also nur  Antwort A als richtige Auswahl!

Weitere Informationen  zu diesem Thema sind hier zu finden!

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