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Wie darf unbrauchbar gewordene Munition entsorgt werden?

A: Als Sondermüll/Gefahrstoff bei der örtlichen Annahmestelle (Stadt, Gemeinde) abgeben 

B: An einen berechtigten Verkäufer/Hersteller oder über ein Delaborierbetrieb entsorgen

C: Unbrauchbar machen und über den Restmüll im Haushalt entsorgen

 

Antwort B ist richtig.

Muniton (in diesem Fall eine Schrotpatrone) die nicht mehr verwendet werden kann, darf weder über den Hausmüll oder einer örtlichen Annahmestelle entsorgt werden. Gegebenenfalls wird unbrauchbare Muniton (dies können auch Dachbodenfunde sein) über den Fachhandel, der Behörde oder einem speziellen Fachunternehmen (Delaborierbetrieb) entsorgt.

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