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Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten sind nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen besonders geschützt?

A: Klatschmohn

B: Silberdistel

C: Küchenschelle

D: Echte Strandkamille

Ende Mai gibt es viele Arten am Wegesrand zu entdecken. Neben der Aufzuchtzeit des Wildes lohnt es sich, die ein oder andere Pflanze zu bestimmen.

Hier im Bild eine Echte Strandkamille, die nicht geschützt ist. Dagegen sind Silberdistel und Küchenschelle geschützt.

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