Facebook Tagesrätsel

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen zur Nachtzeit bejagt werden?

A: Rotwild

B: Stockenten

C: Schwarzwild

D: Fuchs

E: Dachs

Die Antworten C, D und E sind richtig!

Es ist zwar möglich, Rotwild auch in der Nacht mit einer Ausnahmegenehmigung zu erlegen, doch gilt für die Nachtzeit das Bundesjagdgesetz. Demnach sind Schwarzwild und Raubwild während der Nachtzeit bejagbar.

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