Facebook Tagesrätsel
Ein Revierinhaber findet diese Taube an der Strasse. Muss diese Art in die Abschussliste des Reviers als Fallwild eingetragen werden?
A: Nein, da es sich um eine nicht jagdbare Art handelt
B: Ja, grundsätzlich ist alles Fallwild mit anzugeben
C: Da es sich ausserhalb vom Revier befindet, muss dieses Wild nicht eingetragen werden
Auflösung anzeigen:
Da es sich hier um eine Haustaube handelt, ist keine Meldung über die Abschussliste (diese werden zum 15.2. gegen Ende des Jagdjahres abgegeben) notwendig.
In die Abschussliste werden nur die jagdbaren Wildarten eingetragen, die im Revier erlegt oder als Fallwild verenden.
Haustauben fallen nicht unter das Jagdgesetz.
Heintges Jagdtrainer
Üben und vertiefen Sie Ihr Wissen mit Heintges Jagdtrainer
Zwei Stunden den gesamten Inhalt und alle Funktionen kostenlos testen
Heintges E-Learning
Mehr Informationen zum Thema gibt es im Heintges E-Learning
Sie können das Heintges E-Learning System 24 Stunden kostenlos testen. Ihren Testzugang aktivieren Sie für alle Fachgebiete mit folgendem Code:
HTG-DIGITAL-JAGD