Facebook Tagesrätsel

Ein Revierinhaber findet diese Taube an der Strasse. Muss diese Art in die Abschussliste des Reviers als Fallwild eingetragen werden?

A: Nein, da es sich um eine nicht jagdbare Art handelt

B: Ja, grundsätzlich ist alles Fallwild mit anzugeben

C: Da es sich ausserhalb vom Revier befindet, muss dieses Wild nicht eingetragen werden

Da es sich  hier um eine Haustaube handelt, ist keine Meldung über die Abschussliste (diese werden zum 15.2. gegen Ende des Jagdjahres abgegeben) notwendig.

In die Abschussliste werden nur die jagdbaren Wildarten eingetragen, die im Revier erlegt oder als Fallwild verenden.

Haustauben fallen nicht unter das Jagdgesetz.

Weitere Informationen  zu diesem Thema sind hier zu finden!

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