Facebook Tagesrätsel

Die Verwendung welcher Köder zur Anlage eines Fuchsluderplatzes sind nicht zulässig?

A: geräucherter Fisch

B: verendete Haushühner

C: im Revier verunfalltes Wild

D: Aufbruch von Wild aus dem eigenen Revier

Die Antworten A und B sind richtig!

Grundsätzlich ist es untersagt, geräucherten Fisch oder Hausgeflügel auf den Luderplatz einzubringen. Es wird nur Wild, bzw. Aufbruch von Wild, aus dem eigenen Revier verbracht.

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