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Die Verwendung von brauchbaren Jagdhunden bei der Ausübung der Jagd …

A: … ist gesetzlich vorgeschrieben

B: … liegt im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten

C: .. liegt in der Verantwortung des beteiligten Schützen

Zur Ausübung der Jagd muss ein brauchbarer Hund zur Verfügung stehen. Der Hund muss eine Brauchbarkeitsprüfung, eine Spezialbrauchbarkeitsprüfung (z.B. Schweissprüfung) oder eine höherwertigere Prüfung (VGP) bestanden haben. Die Verwendung des brauchbaren Jagdhundes ist gesetzlich vorgeschrieben. Also Antwort A!

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