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Das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten umfasst die ausschließliche Befugnisi, sich…?

A: nur krankes und verendetes Wild anzueignen

B: krankes oder verendetes Wild, Abwurfstangen und Eier von Federwild anzueignen

C: nur erlegtes Wild anzueignen

Antwort B ist richtig!

Das Aneignungsrecht umfasst die auschließliche Befugnis, sich krankes oder verletztes Wild, Abwurfstangen und Eier (in diesem Fall ein vom Kolkraben geplündertes Graugansgelege) anzueignen.

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