Facebook Tagesrätsel

Bei welcher Wildart, die Wildschaden an einem Grundstück verursacht hat, erhält der Geschädigte nach den gesetzlichen Vorschriften keinen Schadensersatz?

A: Rehwild

B: Dachs

C: Wildkaninchen

Die Antwort  B istrichtig!

Keinen Wildschadensanspruch gibt es für Dachse. Bei allem Schalenwild, Fasan oder Wildkaninchen sind die Wildschadensansprüche in der gesetzlichen Frist anzuzeigen. Schäden werden ersetzt, wenn z. B Feldfrüchte geschädigt werden. Das kann auch bereits das Anscharren von Wildkaninchen an Pflanzen oder dem Unterwühlen der Böden sein. Das Bild zeigt die Dachsfähe mit den Welpen, die gestern erstmals den Bau verlassen haben.

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