Facebook Tagesrätsel
Bei welcher der genannten Erkrankungen ist eine Anzeigepflicht nach der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen gegeben?
A: Maul- und Klauenseuche
B: Myxomatose
C: Lungenwurm
Auflösung anzeigen:
Die Antwort A ist richtig!
Nach wie vor ist die Maul- und Klauenseuche meldepflichtig, die Myxomatose als auch der Lungenwurmbefall sind es nicht. Die Meldung hat umgehend beim Veterinäramt, bzw. dem zuständigen Landkreis zu erfolgen.
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