Facebook Tagesrätsel
Bei welchen Wildarten, die Wildschaden an einer landwirtschaftlichen Fläche verursacht haben, erhält der Geschädigte nach den gesetzlichen Vorschriften Schadenersatz?
A: Fasan
B: Ringeltauben und Rabenkrähen
C: Grau- und Kanadagänse
Auflösung anzeigen:
Die Antwort A ist richtig.
Neben den Fasanen kann für alles Schalenwild Wildschadensersatz eingefordert werden. Alles übrige Federwild ist nicht im gesetzlichen Wildschaden includiert. Zudem ist für Kaninchen Wildschaden zu zahlen (wo sie denn noch vorkommen). Schalenwild, Fasan und Kanin werden dem Schadwild zugeordnet.
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