Facebook Tagesrätsel

Bei welchen Wildarten, die Wildschaden an einer landwirtschaftlichen Fläche verursacht haben, erhält der Geschädigte nach den gesetzlichen Vorschriften Schadenersatz?

A: Fasan

B: Ringeltauben und Rabenkrähen

C: Grau- und Kanadagänse

Die  Antwort A ist richtig.

Neben den Fasanen kann  für alles Schalenwild Wildschadensersatz eingefordert werden. Alles übrige Federwild ist nicht im gesetzlichen Wildschaden includiert. Zudem ist für Kaninchen Wildschaden zu zahlen (wo sie denn noch vorkommen). Schalenwild, Fasan und Kanin werden dem Schadwild zugeordnet.

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