Facebook Tagesrätsel
Welche der nachgenannten Jagdhandlungen sind mit dem Jugendjagdschein zulässig?
A: Die Teilnahme an einer Baujagd mit weiteren zwei Schützen
B: Die Teilnahme an einer Treibjagd als Jäger in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Person
C: Einzeljagd auf Rehwild ohne Begleitung der Eltern
Auflösung anzeigen:
Die Antwort A ist richtig. Der Jugendjagdscheinbesitzer darf unter anderem nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen, dagegen wäre der Ansitz mit einer jagderfahrenen Person möglich. Die Baujagd mit 2 weiteren Personen ist ebenfalls erlaubt.
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