Facebook Tagesrätsel

Welche der nachgenannten Jagdhandlungen sind mit dem Jugendjagdschein zulässig?

A: Die Teilnahme an einer Baujagd mit weiteren zwei Schützen

B: Die Teilnahme an einer Treibjagd als Jäger in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Person 

C: Einzeljagd auf Rehwild ohne Begleitung der Eltern

 Die Antwort A ist richtig.  Der Jugendjagdscheinbesitzer darf unter anderem nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen, dagegen wäre der Ansitz mit einer jagderfahrenen Person möglich. Die Baujagd mit 2 weiteren Personen ist ebenfalls erlaubt. 

Weitere Lerninhalte finden Sie in der kostenlosen Demoversion des neuen Heintges Jagdtrainers.