Facebook Tagesrätsel

Bei welcher der genannten Erkrankungen ist eine Anzeigepflicht nach der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen gegeben?

A: Maul- und Klauenseuche

B: Myxomatose

C: Lungenwurm

Die Antwort A ist richtig!

Nach wie vor ist die Maul- und Klauenseuche meldepflichtig, die Myxomatose als auch der Lungenwurmbefall sind es nicht. Die Meldung hat umgehend beim Veterinäramt, bzw. dem zuständigen Landkreis zu erfolgen.

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