Facebook Tagesrätsel

Wer darf sich Abwurfstangen aneignen?

A: Jedermann

B: der Grundstückseigentümer

C: Derjenige, der in dem betreffenden Jagdbezirk einen Jagderlaubnisschein besitzt

D: Derjenige, der in dem betreffenden Jagdbezirk zur Jagdausübung berechtigt ist.

  Gefundene Abwurfstangen unterliegen dem Jagdrecht. Sie sind Eigentum des Jagdausübungsberechtigten. Die unerlaubte Aneignung oder das unerlaubte Sammeln von Abwurfstangen ist Wilderei und stellt einen Straftatbestand dar. Der Begehungsscheininhaber ist ebenfalls nicht berechtigt, sich die Stangen anzueignen. Antwort D ist hier richtig!

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