Facebook Tagesrätsel
Darf ein überfahrener Dachs von einem Passanten mitgenommen werden?
A: Ja, da es sich nicht um Schalenwild handelt
B: Nein, es handelt sich um Wild nach dem Jagdgesetz
C: Nur mit der Erlaubnis der örtlichen Polizei
Auflösung anzeigen:
Die Antwort B ist richtig!
Fallwild unterliegt dem Jagdrecht. Somit ist es allein dem Ausübungsberechtigten oder seinem Vertreter im Revier erlaubt, sich Wild anzueignen.
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