Facebook Tagesrätsel

Wem obliegt die Absage einer Niederwildtreibjagd bei schlechten Witterungsverhältnissen?

A: den teilnehmenden Schützen

B: der Unteren Jagdbehörde

C: dem Jagdleiter

Die Antwort C ist richtig!

Bei schlechten Witterungsverhältnissen, wie z.B. starker Nebel oder einsetzender Schneefall, ist die Jagd abzubrechen. Dies liegt in der Verantwortung des Jagdleiters.

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