Facebook Tagesrätsel
Wem obliegt die Absage einer Niederwildtreibjagd bei schlechten Witterungsverhältnissen?
A: den teilnehmenden Schützen
B: der Unteren Jagdbehörde
C: dem Jagdleiter
Auflösung anzeigen:
Die Antwort C ist richtig!
Bei schlechten Witterungsverhältnissen, wie z.B. starker Nebel oder einsetzender Schneefall, ist die Jagd abzubrechen. Dies liegt in der Verantwortung des Jagdleiters.
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