Facebook Tagesrätsel

Welche Hygienevorschriften gelten für erlegtes Haarwild?

A: Das Zerwirken darf nur in einem ausreichend großen Kühlraum bei +4Grad vorgenommen werden.

B: Beim Erlegen, Aufbrechen, Zerwirken und weiterem Behandeln ist auf Merkmale zu achten, die das Fleisch als gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen

C: Erlegtes Haarwild darf nur in der Decke eingefroren werden

Es ist verboten, in der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. Hecken, Bäume oder Röhricht zu beschneiden. Daher erfolgt der Rückschnitt der Äste nur während der Wintermonate zwischen November – Ende Februar.

Weitere Informationen auch unter dem angegebenen Link.

Die Auflösung des Tagesrätsels ist hier zu finden!

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