Facebook Tagesrätsel
Welche der nachgenannten Jagdhandlungen sind mit einem Jugendjagdschein zulässig?
A: Teilnahme an einer Treibjagd als Jäger in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Person
B: Teilnahme an einer Baujagd als Jäger mit zwei weiteren Schützen
C: Einzeljagd auf Rehwild ohne Begleitung im Revier der Eltern
Auflösung anzeigen:
Die Antwort B ist richtig!
Lediglich die Einzeljagd in Begleitung von jagdlich erfahrenen Personen berechtigen den Jungjäger, wie z.B. die Teilnahme an einer Baujagd, an dieser Jagd teilzunehmen. Ohne Begleitung ist auch keine Jagd auf Rehwild erlaubt. Die Treibjagd wird vom Jungjäger mit Jugendjagdschein als Treiber wahrgenommen.
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