Facebook Tagesrätsel
Welche der erlegten Wildarten darf an den Wildhandel abgegeben werden?
A: Alle
B: Fasan und Feldhase
C: Feldhase
Auflösung anzeigen:
Die Antwort B ist richtig
Fasan und Feldhase sind (nach den Vorgaben der Wildbrethygiene) an den Handel abgegeben werden. Die Waldschnepfe dagegen nicht, sie unterliegt der Bundeswildschutzverordnungin Anlage 3, somit ist ein gewerblicher Handel nicht möglich.
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