Jägerprüfung in Thüringen

  1. schriftlicher Teil
  2. mündlich-praktischer Teil
  3. Schießprüfung

Ja

Ja, Mindestumfang 130 Stunden ohne Schießausbildung, davon 60 Stunden praxisbezogen.

  1. Jagdwaffenkunde, Waffenrecht
  2. Wildarten, Wildschutz, Landnutzung, Schadensverhütung
  3. Jagdbetrieb, Hege und Brauchtum
  4. Recht

Anzahl der Fragen:
100 Fragen; aus jeden Fachgebiet 25 Fragen

Prüfungsdauer:
120 Minuten

Art der Fragen:
ausschließlich Multiple Choice Fragen

Zu jeder Frage sind 3 Antworten vorgegeben – nur 1 Antwort ist richtig.

Prüfung bestanden:
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 18 Fragen je Fachgebiet richtig beantwortet wurden.

Prüfungsfachgebiete:
1. Jagdwaffenkunde, Waffenrecht
2. Wildarten, Wildschutz, Landnutzung, Schadensverhütung
3. Jagdbetrieb, Hege und Brauchtum
4. Recht

Es dürfen nicht mehr als 3 Bewerber gemeinsam geprüft werden.

Prüfungsdauer:
Die Prüfungsdauer beträgt je Fachgebiet mindestens 10 Minuten und soll 15 Minuten nicht überschreiten.

Bewertung:
ausreichend = eine Leistung, die trotz einzelner Mängel mindestens den durchschnittlichen Anforderungen entspricht oder besser ist
nicht ausreichend = eine mit erheblichen Mängel behaftete, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung oder völlig unbrauchbare Leistung

Prüfung bestanden:
Bewerber, deren Leistungen in einem Sachgebiet mit „nicht ausreichend“ bewertet wurden, haben den mündlich-praktischen Teil der Prüfung nicht bestanden.

Flinte (Schrot)

Auf was wird geschossen:

Tontaube (Trap oder Skeet)
an mind. 5 Ausbildungstagen müssen mind. 250 Wurftauben beschossen werden

Wie viele Treffer werden zum Bestehen gefordert?
Innerhalb einer 10er Serie müssen mindestens 4 Treffer erzielt werden.

Der Treffernachweis kann nicht während des Jagdkurses erbracht werden.

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Büchse (Kugel)

Auf was wird geschossen und wie oft?

Rehbockscheibe
5 Schuss, davon 2 Schuss im Anschlag sitzend aufgelegt und 3 Schuss nach Wahl des Bewerbers im Anschlag stehend angestrichen oder stehend freihändig, aus einer Entfernung von 100 Metern auf die Rehbockscheib (DJV-Scheibe Nr. 1)

Laufender Keiler
muss lediglich in der Ausbildung geschossen und nachgewiesen werden – nicht aber in der Prüfung.
An mind. 5 Ausbildungstagen müssen insgesamt mind. 50 flüchtige Überläuferscheiben beschossen werden.

Wie viele Treffer werden zum Bestehen gefordert?

Rehbockscheibe
mindestens 3 Treffer, davon 2 im Anschlag stehend angestrichen oder stehend freihändig. Als Treffer gelten der getroffene 8. bis 10. Ring; ein berührter Ring gilt als getroffen.

Laufender Keiler
Innerhalb einer 5er-Serie müssen aus dem jagdlichen Anschlag stehend freihändig mind. 3 Treffer innerhalb der Ringe erzielt werden.