Facebook Tagesrätsel
In welcher Frist muss Wildschaden angemeldet werden?
A: Innerhalb einer Woche nach Entdeckung bei der zuständigen Behörde
B: 14 Tage nach Entdeckung bei der Jagdgenossenschaft
C: Zu Beginn des neuen Jagdjahres sind Schäden des Vorjahres fristgerecht innerhalb von einer Woche bei der zuständigen Jagdbehörde anzuzeigen.
Auflösung anzeigen:
Der Anspruch auf Ersatz von Wildschäden erlischt, wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche (in manchen Bundesländern auch zwei Wochen), nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erhalten können, bei der zuständigen Behörde meldet (nach § 34 BJagdG).
*Wenn Sie noch keinen Zugang zum E-Learning besitzen, können Sie sich sich für 24 Stunden kostenlos registrieren (Code und Link siehe unten).
Heintges Jagdtrainer
Üben und vertiefen Sie Ihr Wissen mit Heintges Jagdtrainer
Zwei Stunden den gesamten Inhalt und alle Funktionen kostenlos testen
Heintges E-Learning
Mehr Informationen zum Thema gibt es im Heintges E-Learning
Sie können das Heintges E-Learning System 24 Stunden kostenlos testen. Ihren Testzugang aktivieren Sie für alle Fachgebiete mit folgendem Code:
HTG-DIGITAL-JAGD