Facebook Tagesrätsel

In welcher Frist muss Wildschaden angemeldet werden?

 A: Innerhalb einer Woche nach Entdeckung bei der zuständigen Behörde

 B: 14 Tage nach Entdeckung bei der Jagdgenossenschaft

C: Zu Beginn des neuen Jagdjahres sind Schäden des Vorjahres  fristgerecht innerhalb von einer Woche bei der zuständigen Jagdbehörde anzuzeigen.

Der Anspruch auf Ersatz von Wildschäden erlischt, wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche (in manchen Bundesländern auch zwei Wochen), nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erhalten können, bei der zuständigen Behörde meldet (nach § 34 BJagdG).

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