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In einigen Bundesländern werden Horstschutzzonen eingerichtet. Für welche der nachgenannten Arten gelten diese?

A: Kranich und Schwarzstorch 

B:  Wanderfalke und Uhu 

C: Rabenkrähe und Dohle

Die Antwort A und B sind richtig!

Horstschutzzonen sind ausgewiesene Bereiche, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich eingestuft werden. Die Brutplätze werden u.a. von Adler, Wanderfalke, Weihe, Uhus, aber auch Kranichen unter dem Schutz des BnatSchG §44 Abs. 1 Nr.3 gestellt. Unter anderem ist der Bau von jagdlichen Einrichtungen im Umkreis von 500 Metern nicht erlaubt.

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