Facebook Tagesrätsel
Ersatzpflichtig sind nur Wildschäden von Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen(§29Ab.1Satz1 BJG). Ist der Anspruch hier berechtigt?
A: Ja, der Schaden wurde von Rehwild verursacht
B: Nein, Schäden von Krähen sind nicht ersatzpflichtig
C: Ja, es handelt sich um Schäden von Wildkaninchen.
Auflösung anzeigen:
Die Antwort C ist richtig.
Bei der gezeigten Aufnahme handelt es sich um die Schäden von Wildkaninchen. Insbesondere zur Keimzeit werden die Wurzeln u.a. von Kanin, aber auch Hase, gern von den Nagern geäst.
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