Prüfung bestanden – was nun?
Sobald die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt wurde, kann man seinen Jagdschein bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragen. Zuvor muss eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Den heiß ersehnten Jagdschein endlich in der Hand, kann es gar nicht schnell genug los gehen. Frisch gebackene Jäger/Jägerinnen werden die ersten drei Jagdjahre als Jungjäger/Jungjägerin bezeichnet.
Für Sie beginnt nun die Praxis. Das bedeutet, Erfahrung zu sammeln, wo immer es möglich ist. Schließen Sie sich erprobten Jägern, Revierinhabern und Förstern an oder engagieren Sie sich in Projekten für Natur- und Artenschutz.
Um immer „am Ball“ zu bleiben, beschäftigen Sie sich mit aktuellen Themen aus Politik, Umwelt, Recht und Artenschutz. Nutzen Sie auch Seminare und Weiterbildungsmaßnahmen sowie regelmäßige Schießübungen. Je nach Bundesland muss gegebenenfalls ein Schießnachweis erbracht werden. Stellen Sie sich außerdem mit Ihren Reviernachbarn gut. Wild kennt keine Grenzen und revierübergreifende Absprachen sollten effizient und zielführend getroffen werden können. Vernetzen Sie sich deshalb schon während Ihres jagdpraktischen Ausbildungsjahres auch innerhalb eines oder mehrerer Jagdvereine und im Jagdverband. Bewähren Sie sich innerhalb Ihres Netzwerks, wird es für Sie ein Leichtes sein, einen eigenen Begehungsschein zu bekommen. Die Berechtigung, ein Jagdrevier selbst zu pachten, erhält man in den meisten Bundesländern erst, nachdem man drei Jahre lang den Jagdschein besitzt.