EU-Verbot für Bleischrote in Feuchtgebieten ab dem 16.02.2023

Das Verbot sieht vor, in Feuchtgebieten und im Umkreis von 100 m den Einsatz und das Mitführen von Schrotmunition mit einem Bleigehalt ab 1 % zu untersagen. Ab dem 16.02.2023 darf in genanntem Bereich nur noch bleifreie Schrotmunition mitgeführt und verschossen werden. Die unklare Definition der Begrifflichkeit „Feuchtbiotop“ wirkt sich hierbei erschwerend bei der   Umsetzung dieser Verordnung aus.

Der DJV hat hierzu ein Infoblatt Bleischrotverbot in Feuchtgebieten herausgebracht, welches näher auf die Umsetzung und der daraus resultierenden Probleme eingeht.

Bild: Feuchtbiotop von Klaus Schmidt